Unsere Veranstaltung findet unter Beachtung der 3G Regel statt in Warnstufe:
„Geboosterte“ Personen müssen keinen zusätzlichen Test vorlegen.
Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
Ausnahmen von der Nachweispflicht:
Diese Personen müssen (nur) einen negativen Antigen-Schnelltest ODER PCR-Test vorlegen.
Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-Symptomen gilt ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Als Auflage haben wir auch die Vorgabe, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer unter 18 Jahren während der gesamten Vorführung grundsätzlich einen medizinische Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben. Zuschauer und Zuschauerinnen über 18 Jahren ist eine Maskenpflicht mit FFP2-Maske oder vergleichbare Maske zu tragen z.B. KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.
Corona-Verordnung des Landes BW:
Stand 23.02.22